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Veranstaltungen bedeuten je nach Dimension und Charakteristik ein Gefahrenpotential, das von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Der Veranstalter sollte daher aus Verantwortungsbewusstsein auch für eine zuverlässige rettungsdienstliche Absicherung Sorge tragen.
Das Rote Kreuz als zuständiger Träger des örtlichen Rettungsdienstes ist bemüht, sich gewissenhaft auf diese Aufgabe vorzubereiten. Wir sind bereits im Vorfeld gerne behilflich, wenn uns die wesentlichen Informationen zukommen. Ansuchen auf Durchführung des Rettungsdienstes für Veranstaltungen müssen schriftlich gestellt werden. Wir stellen zur einfacheren Abwicklung ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie bitte sehr sorgfältig ausfüllen. Sollte ein behördlicher Bescheid vorliegen bzw. ein rettungs- und sicherheitstechnisches Konzept nach dem Veranstaltungsgesetz erforderlich sein, ersuchen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme.
Die Dimensionierung der notwendigen Einsatzkräfte (Einsatzstärke) erfolgt nach einer Gefahrenanalyse mittels international anerkannten Formeln. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch spezielle regionale Gegebenheiten oder Erfahrungswerte. Das Entgelt für diese Leistungen ergibt sich aus den erforderlichen Kapazitäten und wir bemühen uns, Ihnen als Veranstalter weitestgehend entgegen zu kommen. Die Tarife selbst werden jährlich mit den Gemeinden besprochen, weil die Erlöse als Einnahme in die Erfolgsrechnung des Gemeindeverbandes im Bezirk Schwaz einfließen.
In begründeten und besonders gelagerten Fällen (z.B. karitative Veranstaltungen oder öffentliche Präsentationen) kann die Tarifgestaltung davon abweichen und auch individuell vereinbart werden. In solchen Fällen sprechen Sie bitte unbedingt vor Durchführung mit uns.
Achtung!
Im Katastrophenfall muss mit dem Abzug der Einsatzkräfte gerechnet werden.
In diesem Fall übernimmt das Österr. Rote Kreuz für den eventuell bedingten Abbruch der Veranstaltung keine wie auch immer geartete Haftung.
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