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Das Rote Kreuz Schwaz ist stolz darauf, dass ein Großteil des Dienstbetriebes mit freiwilligen Helfern aus allen Bereichen des Bezirkes betrieben wird. Derzeit sind es rund 250 engagierte Menschen, die das Rote Kreuz mit ihrer Zeitspende unterstützen.
Vorweg muss man aber zu allen Interessierten ehrlich sein. Die Arbeit im Rettungs- und Krankentransportdienst erfordert einiges an Zeit. Unsere Freiwilligen kommen aus den unterschiedlichsten Berufen, dennoch ist es nicht immer leicht, Arbeit, Rotes Kreuz und Familie unter einen Hut zu bringen. Wer sich aber für die Arbeit beim Roten Kreuz interessiert, wird nicht nur ein Hobby finden, sondern eine Tätigkeit, die sein Leben sehr positiv und eindrucksvoll verändert.
Für die freiwillige Mitarbeit beim Roten Kreuz gibt es keine Mindeststundenanzahl, die man erreichen muss. Grundsätzlich gilt nur, dass man gerade im Rettungs- und Krankentransportdienst regelmäßig aktiv ist und die entsprechenden Ausbildungen ebenfalls regelmäßig besucht.
Der Weg zu freiwilligen Sanitäter beginnt mit dem Kurs und der Prüfung zum Rettungssanitäter. Seit Juli 2002 ist der Rettungssanitäter ein anerkanntes Berufsbild. Man erlernt also einen zusätzlichen Beruf, wenn man zum Roten Kreuz geht.
Auch nicht schlecht, oder?
Grundlage der Ausbildung ist ein theoretischer Ausbildungsblock mit 100 Stunden. Hier lernt man die theoretischen Grundlagen von „A“ wie Atmung bis „Z“ wie zentralvenöser Zugang.
Teil dieser 100 Stunden Theorie sind regelmäßige Überprüfungen, die vor allem dazu da sind, den aktuellen Stand des Wissens zu erfahren und eventuell etwas nach zu justieren.
Nach rund einem Drittel der Theorieausbildung dürfen die Sanitäter in spe mit dem praktischen Teil der Ausbildung beginnen. Jeder Anwärter wird hier einem erfahrenen Sanitäter zugewiesen (dem so genannten Praxisanleiter), mit dem er die praktischen Stunden im Rettungsdienst zusammenarbeitet. 160 Stunden Praxis sind mindestens zu absolvieren.
Theorie, praktische Übungen und die Praxis aus dem Rettungsdienst zusammen, machen aus den Anwärtern neue Rettungssanitäter. Der Abschluss ist die Prüfung, und die ist dann meist nur noch der krönende Beweis, wie viel man gelernt hat.
Interessierte können sich jederzeit an die nächst gelegene RK-Ortsstelle im Bezirk wenden, oder kontaktieren uns mittels Kontaktformular .
Aufnahmevoraussetzung für die Tätigkeit im Kranken- und Rettungsdienst (ebenfalls gültig für die Katastrophenvorsorge und die Gesundheits- und Sozialen Dienste):
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Vollendetes 17. Lebensjahr
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Vertrauenswürdigkeit
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Körperliche und geistige Eignung
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Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
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